Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fensterbau, Haustür, Terassenüberdachung – Elsfen Bauelemente

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Elsfen Bauelemente, Ihrem Fachbetrieb für Fenster, Türen und Bauelemente. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Elsfen Bauelemente stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Angebot und Vertragsgrundlage

Unsere Angebote im Bereich Fensterbau, Türen und sonstige Bauelemente sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben im Angebot (z. B. Maße, Stückzahlen, Ausführungen, Farben, Zubehör) sorgfältig zu prüfen und schriftlich zu bestätigen.
Geliefert und montiert wird ausschließlich das, was im bestätigten Angebot steht. Spätere Änderungen oder Ergänzungen sind nur gegen gesonderte Vereinbarung möglich.

  1. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Die Lieferfrist beginnt erst nach Eingang der ersten vereinbarten Anzahlung.
Bei Zahlungsverzug berechnet Elsfen Bauelemente gesetzliche Verzugszinsen.

  1. Lieferung und Montage von Fenstern und Türen

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Kunststoff-Fenster: ca. 4 bis 8 Wochen Lieferzeit

Aluminium-Fenster und Haustüren: ca. 8 bis 10 Wochen Lieferzeit
Die Lieferzeiten sind Richtwerte und beginnen erst nach Eingang der ersten Anzahlung.
Verzögerungen, die auf Zulieferer oder Hersteller zurückzuführen sind, liegen nicht in der Verantwortung von Elsfen Bauelemente.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Montageort für Fenster und Türen vorbereitet und zugänglich ist. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Fenster, Türen und sonstigen Bauelemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elsfen Bauelemente.

  1. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Montage durch Dritte oder fehlende Wartung von Fenstern und Türen übernehmen wir keine Haftung.

  1. Datenschutz

Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung (z. B. bei Bestellung von Fenstern, Türen und Montageservice) verarbeitet und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Elsfen Bauelemente.